5 Tipps für Mieter - Corona Special

  1. Wer gerade auf Wohnungssuche ist kann aufatmen, denn Einzelbesichtigungen sind noch erlaubt, soweit diese erforderlich sind. Hierbei muss aber darauf geachtet werden, dass die aktuellen Sicherheitsstandards eingehalten werden: Mindestens 1,5 Meter Abstand halten, Türklinken und Kontaktflächen müssen regelmäßig desinfiziert werden und die beteiligten Personen sollten gesund sein.

  2. Eine Alternative zu persönlichen Besichtigungen sind 360-Grad-Touren oder aufgenommene Video-Touren, die durch das Objekt führen. Diese werden von Maklern und Anbietern aktuell vermehrt genutzt, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren. Auch auf immomorgen.de kann nach diesen Touren gezielt gefiltert werden.

  3. Der Umzug ist schon seit Wochen geplant – darf er noch stattfinden? Ja, Umziehen ist gestattet, allerdings nur mit einem professionellen Umzugsunternehmen. Freunde und Familie dürfen nur helfen, wenn sie Angehörige des eigenen Hausstands sind.

  4. Die Miete ist fällig, das Einkommen hat sich durch die Krisensituation aber stark verringert? Mieten, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni anfallen dürfen inklusive Nebenkosten ausgesetzt werden. Die Nachzahlung muss allerdings bis 30. Juni 2022 erfolgen, sonst ist der Vermieter zu diesem Zeitpunkt zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Auf jeden Fall sollte der Vermieter aber frühzeitig über den Zahlungsausfall informiert werden.

  5. Der Kündigungsschutz gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Pandemie der Grund für die verzögerte Mietzahlung ist. Folgende Nachweise sind auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gültig: Nachweis von Verdienstausfällen, Eidstaatliche Versicherung und eine Antragstellung oder Gewährung staatlicher Hilfen.

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