Strom: Das müssen Verbraucher zu Vorauszahlungen wissen

Wer Strom beziehen möchte, muss eine Vorauszahlung an seinen Energieversorger leisten. Die jeweilige Höhe hängt vom Stromverbrauch des Vorjahres ab. Hieraus ermittelt sich die Abschlagszahlung für die nächsten elf Monate. Durch die Abschlagszahlungsregelung sollen Verbraucher entlastet werden, sodass die höhere Einmalzahlung entfällt. Doch immer wieder kommt es zu Unklarheiten und falschen Berechnungen. Sie lassen sich mit dem richtigen Blick auf die Rechnung und den Vertrag jedoch vermeiden.

Warum muss ich den Abschlag zahlen?

Monatlich leisten Verbraucher eine Anzahlung auf ihren geschätzten Strombedarf. Damit soll sichergestellt werden, dass Energieversorger Strom liefern können und eine einmalige hohe Belastung für die Verbraucher ausbleibt.

Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem bisherigen Stromverbrauch und der daraus resultierenden Schätzung für die nächsten Monate. Ist die Summe der geleisteten Abschlagszahlungen geringer als der tatsächliche Verbrauch, muss eine Nachzahlung erfolgen. Dadurch erhöhen sich auch die Abschlagszahlungen für die nächsten Monate. Genauso funktioniert es umgekehrt, wenn die Summe der Abschlagszahlungen deutlich höher als der eigentliche Verbrauch ist.

 

Spartipp: Wohnung richtig einräumen

Noch immer zahlen viele Bürger in Deutschland zu viel, denn sie nutzen ihre Energie nicht richtig. Wer seine Heizung beispielsweise mit Strom erhitzt und die Wohnung nicht optimal aufgeräumt hat, verschwendet Energie. Stehen Pflanzen oder Möbelstücke vor dem Heizkörper, kann sich die Wärme nicht optimal verteilen. Die unschöne Folge: Trotz aufgedrehter Heizung wird die gewünschte Temperatur nicht erreicht. Statt die Ursachen zu entfernen und vor den Heizkörpern Platz zu schaffen, drehen viele Bürger die Heizung einfach weiter auf und müssen dies später durch teure Energiekosten bezahlen.

Kann ich die Abschlagszahlungen selbst bestimmen?

Wer mehr zur pauschalen Vorauszahlung für Strom erfahren möchte, kann sich an seinen Energieversorger wenden. Ein landläufiger Mythos, der sich noch immer hartnäckig in vielen Köpfen manifestiert hat: Die Höhe der Abschlagszahlung wird IMMER vom Energieversorger bestimmt bzw. angepasst. Das ist nicht richtig, denn die Anpassungen erfolgen als Richtwert. Doch Bürger können auch selbst mitbestimmen, wenn sie beispielsweise regelmäßig auf den Stromzähler blicken. Wer hierbei feststellt, dass der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen ist, kann Rücksprache mit dem Energieversorger halten und die Abschlagszahlungen auch ohne Wartezeit auf die nächste Abrechnung und Anpassung selbst modifizieren. So entgehen Bürger einer bösen Kostenüberraschung am Ende des Abrechnungszeitraums.

Wie häufig muss ich einen Abschlag zahlen?

In welchem Rhythmus die Abschlagszahlungen geleistet werden müssen, hängt vom Energieversorger ab. Einige Anbieter setzen eine monatliche Zahlung fest, andere einen vierteljährlichen Rhythmus. Die vereinbarte Höhe der Zahlung muss klar kommuniziert und vom Verbraucher gezahlt werden.

Was passiert, wenn Energielieferanten plötzlich auf eine höhere Abschlagszahlung bestehen? Zunächst sollten Verbraucher ganz genau prüfen, warum sich die Erhöhung ergibt. Wird tatsächlich mehr Strom verbraucht oder gibt es eine Anpassung der Marktsituation? Fakt ist, dass Energielieferanten nicht ohne Grund bzw. Einhaltung von Fristen auf Erhöhungen bestehen dürfen. Wer innerhalb eines Abrechnungszeitraums eine Mehrzahlung fordert, muss dies mindestens vier Wochen zuvor ankündigen und Verbraucher auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Geschieht dies nicht, müssen Verbraucher die Erhöhung nicht hinnehmen.

Bittet der Energieversorger um eine höhere Vorauszahlung, sieht die Sachlage anders aus. Dann haben Verbraucher die Möglichkeit, dem Anliegen zuzustimmen, sodass es zur einvernehmlichen Einigung kommt. Auch, wenn sich die Preise nicht erhöht haben, wäre diese Option im beiderseitigen Einverständnis möglich. Stimmen Verbraucher dem Ansinnen der Energieversorger nicht zu, kann auch keine Erhöhung der Abschlagszahlung erfolgen.

11 Abschlagszahlungen oder 12?

Das Gros der Energielieferanten rechnet mit elf Zahlungen. Der Gesamtpreis wird durch die Anzahl der elf Monate geteilt, sodass eine einheitliche Abschlagszahlung als Ergebnis steht. Im zwölften Monat wird die Gesamtjahresabrechnung erstellt. Einige Energielieferanten rechnen mit zwölf Monaten und erstellen die Endabrechnung im 13. Monat. Wie genau die Details beim eigenen Vertrag aussehen, lässt sich in den AGB nachlesen.

Was zahle ich bei den Abschlägen wirklich?

Verbraucher entrichten mit den Abschlägen die Kosten für ihre Stromversorgung. Doch viele wissen gar nicht, wie sich der Preis für eine Stunde überhaupt zusammensetzt und warum es zu Schwankungen bei den Vorauszahlungen kommen könnte. Der Stromtarif ergibt sich aus dem Grundpreis, den sogenannten Fixkosten und dem Arbeitspreis.

Im Grundpreis sind die Kosten für den Zähler, die Ablesung sowie die Abrechnung enthalten. Der Arbeitspreis wird durch die Aufwendungen für Netzentgelte, Strombeschaffung sowie Steuern und Abgaben definiert. Kommt es zu einer Erhöhung der Kosten bei Strombeschaffung oder Steuern, kann sich auch der Arbeitspreis erhöhen. Folgerichtig müssen viele Bürger höhere Kosten bzw. Abschläge für ihre Versorgung zahlen.

Die Kosten selbst im Blick behalten: Zähler regelmäßig ablesen

Um die Richtigkeit der Abschlagszahlungen zu bestätigen, sollten Verbraucher auf ihrer Rechnung ganz genau hinschauen. Hier sind alle Verbrauchswerte und Kosten für die Stromlieferung aufgeführt. Entscheidend sind die verbrauchten Werte, denn auf ihrer Basis wird die finale Rechnung erstellt.

Heutzutage sind die meisten Zähler digitalisiert und erfassen die Werte automatisch. Das Ablesen erfolgt durch Fernzugriff und wird in ein Rechnersystem eingespeist, was die Fehleranfälligkeit deutlich minimiert. Wie ein Sprichwort bereits besagt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer seine Kosten für die Energieversorgung im Blick behalten möchte, sollte die Zähler regelmäßig kontrollieren. Um später bei möglichen Abweichungen einen fundierten Beweis zu haben, ist eine Foto- oder Videoaufnahme mit Zeitstempel und dem anfänglichen Zählerstand empfehlenswert. Eine weitere Aufnahme vom Ablesedatum hilft, die Korrektheit der Angaben auf der Rechnung zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

 

Stromvertrag wechseln und Abschlagszahlungen reduzieren – es ist nicht immer alles Gold, was glänzt

Abhängig vom Vertragswerk können Kunden ihren Energielieferanten innerhalb der Kündigungsfrist problemlos wechseln. Viele Bürger tun dies sogar einmal jährlich und vergleichen aktuelle Kostenangebote. Da der Wettbewerb den Markt belebt, kommt es immer wieder zu günstigen Tarifangeboten, die zum Wechsel motivieren.

Bevor die Kündigung und Unterschrift unter den neuen Vertrag erfolgen, ist Vorsicht geboten. Häufig gibt es die günstigen Tarifkonditionen nämlich nur für einen eingeschränkten Zeitraum und danach erhöht sich der Preis wieder.


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