Der Mieter hat aufgrund des Mietverhältnisses Pflichten gegenüber seinem Vermieter. Der Mietvertrag beinhaltet neben der Zurverfügungstellung der Wohnung und der pünktlichen Zahlung der Miete auch, den Vermieter stets zu informieren, dass und wie die Mietsache beschädigt wurde. Tut der Mieter dies nicht oder unwahrheitsgemäß, hat der Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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